Absenkung des Wahlalters

Bei der digitalen Landesversammlung des Kolpingwerkes in Bayern am 10. November 2020 haben sich die Delegierten auf Antrag vom Diözesanverband München und Freising mit dem Thema "Absenkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen in Bayern" beschäftigt. Mit großer Mehrheit hat das höchste beschlussfassende Gremium von Kolping in Bayern die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der "AG Wahlalter" wurden beauftragt, eine Strategie für das weitere Vorgehen sowie einen Zeitplan zu entwickeln.

Die Landesversammlung am 7. Mai 2022 in Augsburg hat beschlossen, auch vor einem Volksentscheid nicht Halt zu machen! Um die Einflussnahme auf die bayerische Politik zu verstärken, werden nun auch Bündnispartner gesucht. Gemeinsam mit diesen wird nachdrücklich auf die maßgeblichen demokratischen politischen Kräfte hingewirkt, um eine baldmögliche Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Bayern auf 16 Jahre zu erreichen.

Der Landesausschuss des Kolpingwerkes in Bayern hat am 16. März 2023 entschieden, die Forderung auf Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf alle bayerischen Wahlen auszuweiten. Die Delegierten haben zudem mehrheitlich für die Unterstützung der Aktion "Vote 16" gestimmt. Die Initiative will über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid eine Verfassungsänderung erreichen.

"Wir, das Kolpingwerk Landesverband Bayern, und damit auch die bayerische Kolpingjugend, sind der festen Überzeugung, dass die jungen Menschen bereit und in der Lage sind, Mitverantwortung für ihre Mitwelt zu übernehmen.

Deshalb fordern wir den Bayerischen Landtag auf, endlich den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um jungen Menschen die Möglichkeit zur Verantwortungsübernahme zu geben."

 

Vorwort Argumentationshilfe des Kolpingwerkes Bayern zum Thema: "Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 bei den Kommunalwahlen in Bayern"

Nächste Schritte Volksbegehren und Volksentscheid

1. Ziel: über 25.000 Unterschriften

Am 3. Mai 2023 ging es los: Für alle rund 2.000 Gemeinden in Bayern müssen eigene Unterschriftenlisten verteilt werden. Ziel sind über 25.000 Unterschriften, die bis 14. Juli beim Träger des Bündnisses eingetroffen sein müssen, damit sie beim Innenministerium abgegeben werden können. Hier kommt es auf die Mithilfe möglichst vieler Menschen aus allen Generationen und Orten an. Unterschriftslisten können bei den Kreis- und Stadt-Jugendringen bzw. beim Kolping-Landesbüro in München angefordert werden.

2. Ziel: 10% aller Wahlberechtigten unterschreiben im Rathaus

Dann könnte das Innenministerium die Eintragungszeit von 14 Tagen festlegen, ganz ideal schon im Oktober parallel zum Landtagswahlkampf (8.10.) für das nächste Ziel: 10% der Wahlberechtigten müssen im Rathaus ihre Unterschrift als Unterstützung setzen!

3. Ziel: 50%-Mehrheit für Wahlalter 16 im Volksentscheid

Am Ende könnte dann das Volk abstimmen, wenn sich im Landtag weiter keine 2/3-Mehrheit für die Änderung der Bayerischen Verfassung findet. Hier reichen 50% Ja-Stimmen, aber diese müssen 25% aller Wahlberechtigten sein.