Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Kolping tritt für die Verwirklung demokratischer Strukturen ein

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Voraussetzung für diesen Termin ist eine gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz, der diese sowie vorzeitige Neuwahlen nach dem Bruch der regierenden Ampelkoalition am 6. November 2024 angekündigt hatte. Zuvor hatte das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 den 28. September 2025 als Terminvorschlag für die Wahl beschlossen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte diesen Termin bereits bestätigt.

Termin

23.02.25 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort

Deutschland
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Zielgruppe

Alle

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.

Wahlrecht auf dem Prüfstand

Bei der Wahl kommt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet, erstmals das neue Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung. Die Neuregelung legt die Größe des Bundestages auf 630 Mitglieder fest (aktueller Bundestag 734 Abgeordnete). Gegen die Novelle hatten die Bayerische Landesregierung, die Unionsfraktion und die damalige Fraktion Die Linke sowie mehr als 4000 Einzelpersonen Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am 30. Juli 2024 sein Urteil. Das Gericht moniert die Basis der Reform nicht. Künftig kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Überhangs- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.

Anders entscheidet das Bundesverfassungsgericht bei der Fünf-Prozent-Klausel. Bisher konnte eine Partei, auch wenn ihr Wahlergebnis bundesweit unter fünf Prozent der Wählerstimmen war, in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktmandate errungen hatte. Die Reform der Regierungskoalition wollte dies kippen und die Außnahme streichen. Das Bundesverfassungsgericht beurteilt diese Neuregelung als verfassungswidrig. Bis zu einer Neuregelung durch den Bundestag gilt die bisherige Regelung weiter.

Aktion der Katholischen Verbände

Die Katholischen Verbände in der Diözese planen in mehreren Regionen die Direktkandidierenden zur Bundestagswahl einzuladen. Wir freuen uns auf eine Kooperation mit deiner Kolpingsfamilie/Bezirk. Auf unterhaltsame, spielerische Weise gibt es die Gelegenheit, die Ansichten der Kandidierenden zu verschiedenen Themenfeldern kennenzulernen.  Wenn ihr selber eine Aktion plant, lasst es uns gerne wissen unter johanna.buchheim@kolping-augsburg.de.

 

"Kolping tritt für die weltweite Verwirklichung
gerechter und demokratischer Strukturen
sowie für die Sicherung der Menschenrechte ein."

Leitbild Kolping in Deutschland, Ziffer 70

 

 

 

Bild: © Deutscher Bundestag / Thomas Köhler / photothek.de