Erste Hilfe Kurs Herbst - ABGESAGT

Erste-Hilfe-Maßnahmen Lernen - ABGESAGT

36°C im Schatten und plötzlich fällt jemand in Deiner Nähe um – weißt Du was zu tun ist? Du möchtest deine JuLeiCa (Jugendleitercard) beantragen, stehst kurz vor der Führerscheinprüfung oder möchtest für alle Zwischenfälle gewappnet sein? Dann bilde Dich mit uns weiter und lerne die wichtigsten Handgriffe und Handlungsabfolgen für den Notfall kennen. Der Kurs wird von geschultem Personal durchgeführt. So ist das nächste Zeltlager, Deine Gruppenstunden, der Alltag oder die Freizeit ein Stück weit sicherer und Du fühlst Dich für alle Fälle bereit.

Termin

02.11.24 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anmeldeschluss

29.09.2024

Ort

Kolpinghaus
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg
Deutschland

Wo ist das?

Kosten

50 €
35 € [für Mitglieder]

DIE VERANSTALTUNG WURDE AUFGRUND VON TEILNEHMENDENMANGELS ABGESAGT

Anmeldungen

Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich. Für mehrtägige Freizeiten und Schulungen wird rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung versandt. Bei Absagen, die vor Versendung der Teilnahmebestätigung im Diözesanbüro eintreffen, wird eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Trifft eine Abmeldung nach Versendung der Teilnahmebestätigung im Diözesanbüro ein, wird der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig, sofern kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird.

Teilnahmebeitrag

Bestimmte Angebote, wie Schulungen mit oder ohne religiösem Inhalt, können durch Zuschussanträge gefördert werden und sind deshalb günstiger. Bei der Preisgestaltung spielt die Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus bzw. Versorgerhaus ebenfalls eine Rolle. Bei Freizeitveranstaltungen wird ab dem zweiten angemeldeten Geschwisterkind unter 18 Jahren ein Preisnachlass von ca. 10% gewährt. Nichtmitglieder zahlen ca. 30% mehr als Kolpingmitglieder. Bei Kooperationsveranstaltungen sind hier Abweichungen möglich. Können Erziehungsberechtigte den Teilnahmebeitrag nicht leisten, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vermittelt werden. Bis 26 Jahre ist eine Bezuschussung vom BJR bei Freizeitmaßnahmen möglich. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einen höheren Teilnahmebeitrag für ältere Teilnehmer*innen festzusetzen.