Kinderzeltlager 2025

Steig ein in unseren Kolpingbulli

Vom Sandstrand in Spanien über die Polarlichter in Norwegen bis zu unberührten Landschaften in Rumänien. Vom Kolosseum über die Alpen bis hin zur Feier auf Ibiza. Gemeinsam mit Dir wollen wir unser Lager in den verschiedensten Teilen Europas aufschlagen und dort neue Menschen, Traditionen und kulinarische Spezialitäten kennenlernen. Melde Dich an, steig ein in unseren Bulli und erlebe viele neue Abenteuer auf unserer Zeltlagerreise.

Termin

02.08.25 16:00 Uhr bis 09.08.25 11:00 Uhr

Anmeldeschluss

16.06.2025

Ort

Jugendzeltpatz am Fuggerweiher
87727 Babenhausen
Deutschland

Wo ist das?

Veranstalter

AG Zeltlager

Kosten

145 €
110 € [für Mitglieder]

Zielgruppe

Für Kinder
9 bis 14 Jahre

Anmeldungen

Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich. Für mehrtägige Freizeiten und Schulungen wird rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung versandt. Bei Absagen, die vor Versendung der Teilnahmebestätigung im Diözesanbüro eintreffen, wird eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Trifft eine Abmeldung nach Versendung der Teilnahmebestätigung im Diözesanbüro ein, wird der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig, sofern kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird.

Teilnahmebeitrag

Bestimmte Angebote, wie Schulungen mit oder ohne religiösem Inhalt, können durch Zuschussanträge gefördert werden und sind deshalb günstiger. Bei der Preisgestaltung spielt die Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus bzw. Versorgerhaus ebenfalls eine Rolle. Bei Freizeitveranstaltungen wird ab dem zweiten angemeldeten Geschwisterkind unter 18 Jahren ein Preisnachlass von ca. 10% gewährt. Nichtmitglieder zahlen ca. 30% mehr als Kolpingmitglieder. Bei Kooperationsveranstaltungen sind hier Abweichungen möglich. Können Erziehungsberechtigte den Teilnahmebeitrag nicht leisten, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vermittelt werden. Bis 26 Jahre ist eine Bezuschussung vom BJR bei Freizeitmaßnahmen möglich. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einen höheren Teilnahmebeitrag für ältere Teilnehmer*innen festzusetzen.