Zukunft gestalten!
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Mitglied der Kirchenverwaltung haben die Möglichkeit, maßgeblich an Entscheidungen teilzuhaben, die die Zukunft der Gemeinde prägen. Ob es um die Finanzen, Veranstaltungen, Personalangelegenheiten oder Baumaßnahmen geht, die Kirchenverwaltung sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet die spirituelle und soziale Unterstützung für ihre Mitglieder.
Folgende Bereiche können in den Zuständigkeitsbereich fallen (je nach Pfarrei und Gegebenheiten):
Finanzverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde zuständig. Dazu gehören die Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Spenden und Kollekten, die Zahlung von Gehältern und die Verwaltung von Vermögenswerten.
Personalführung
In Gemeinden, die über Mitarbeiter verfügen, kann die Kirchenverwaltung für die Einstellung, Beaufsichtigung und Bewertung dieser Mitarbeiter verantwortlich sein.
Gemeindeorganisation und -veranstaltungen
Die Kirchenverwaltung kann bei der Planung und Organisation von Gottesdiensten, Veranstaltungen, Gemeindefeiern und anderen Aktivitäten der Gemeinde mitwirken.
Gebäude und Grundstücke
Die Verwaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden, Gemeinderäumen und anderen Immobilien der Gemeinde fällt oft ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Kirchenverwaltung.
Gemeindeentwicklung
Die Kirchenverwaltung kann bei der Entwicklung von langfristigen Zielen und Strategien für das Wachstum und die Entwicklung der Kirchengemeinde mitwirken.
Rechtliche Angelegenheiten
Die Kirchenverwaltung kann rechtliche Angelegenheiten im Namen der Kirchengemeinde bearbeiten, wie beispielsweise die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften oder die Verwaltung von Verträgen und Versicherungen.
zusammengestellt von Viktoria Zäch (pba)
So können Sie Ihre Stimme abgeben:
- Wahlberechtigt ist jeder, der 18 Jahre alt und römisch-katholisch ist, sowie seinen
Wohnsitz innerhalb der Pfarrgemeinde hat. - Jeder Wahlberechtigte kann so viele Stimmen abgeben, wie Personen zu wählen sind.
- Es sind nur Personen aus der Wahlliste wählbar.
- Die Kandidatenlisten hängen in den Kirchen und Wahllokalen aus bzw. sind in den Veröffentlichungen der Pfarrgemeinde und auf der Internetseite auffindbar.
- Der Wahlausschuss hat Wahlort und Wahlzeiten festgelegt, die in der Kirche oder in den Veröffentlichungen der Pfarrgemeinde kommuniziert werden.
- Briefwahl ist möglich; die Unterlagen hierzu können Sie bis 20.11.2024
schriftlich oder persönlich in der Regel im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten beantragen. - Bitte bringen Sie zur Wahl bzw. auch zur Beantragung der Briefwahlunterlagen Ihren Personalausweis mit.
"Kolping ist Teil der katholischen Kirche.
Gemäß der Würde und Verantwortung aller Getauften
wirken wir gemeinsam, eigenverantwortlich und kritisch-konstruktiv an der Erneuerung und Gestaltung unserer Kirche mit.
Für uns ist die Kirche Jesu Christi dort verwirklicht,
wo sie durch echte Zuwendung den Menschen dient."
Leitbild Kolping in Deutschland, Ziffer 11
Kirchenvorstandswahlen in Bayern
„Stimm für Glücksmomente.“ Das ist ein Slogan auf einem Plakat zu den Wahlen der Kirchenvorstände in den rund 1500 Kirchengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 20. Oktober 2024. "Stimm für heilige Momente" und "Stimm für Dynamik" sind zwei weitere Slogans. Kirchenvorstände und Kirchenverwaltungsmitglieder machen das Leben in den Gemeinden durch ihr Engagement möglich. Informationen zu den Kirchenvorstandswahlen der Evangelisch-Lutherischen Kirche finden sich auf der Seite www.kirchenvorstand-bayern.de.